Einstweilige Verfügung: AG München 161 C 31243/05

Diese einstweilige Verfügung wurde am 28.11.2005 erlassen, hatte im Widerspruchsverfahren noch Bestand, wurde aber in der Berufung (LG München, Az. 13 S 2588/06) aufgehoben, nachdem die Richter der Kammer der Dreistigkeit Gravenreuths wegen fast "über den Tisch gesprungen" wären.

Untersagt wurden mir (zunächst) zwei klassische und durch Tatsachen begründete Meinungsäußerungen. Einen Scan der Verfügung und des Antrages werde ich noch hochladen.