Im April 2005 belästigte Günter Freiherr von Gravenreuth die Krankenschwester Ulrike.S. per Post. Er verschickte eine eher als Belästigung anzusehende Abmahnung an die Gewinnerin eines Prozesses, in welcher Gravenreuth (angeblich) die Firma "Symikron" (und sehr viel mehr jedoch sein eigenes Kosteninteresse vertrat und vom Gericht ziemlich übel abgefertigt wurde. (siehe http://www.heise.de/newsticker/meldung/16653)
Die "Firma" "Symikron" befand sich wenig späterin einem Insolvenzverfahren. siehe http://www.heise.de/newsticker/meldung/60634
Der Anwalt beklagte sich in einer auf den 12. April 2005 datierten Abmahnung über Formulierungen bei welchen das "Rechtsanwalt" so geschrieben ist, dass sich das "Rechts" in Anführungsstrichen befindet. Er betrachtet das so, als würde man ihm absprechen dass er, so jedenfalls Gravenreuth, in der Abmahnung, ein "Organ der Rechtspflege" ist.
Als Motiv für diese Abmahnung konnte man vermuten das er sich rächen wollte: Stefan M., der deutsche HTML- Papst, ist für derlei Angriffe nicht geeignet, der hatte eine Community hinter sich und kein Problem einen Rechtsanwalt zu zahlen, der den Gravenreuth im Falle einer ähnlichen Belästigung sprichwörtlich "abwatschen" würde . Wer blieb, das war die dem Freiherrn vermeintlich schwach erscheinende Krankenschwester. Aus psychologischer Sicht war hier sein optimaler Angriffspunkt, auch wenn er sich irrt. Insofern ist seine Abmahnung als Belästigung anzusehen, besonders, wenn man sich den sehr merkwürdigen Inhalt derselben anschaut:
Gravenreuth monierte in der Abmahnung auch den Satz "Irgendwann wurden dann schließlich die Kosten ermittelt und Herr Gravenreuth sollte zahlen." als abmahnfähige falsche Tatsachenbehauptung:
"Ich war in den Prozess der Symicron GmbH gegen Ulrike S. nicht Partei und musste daher nichts zahlen, vielmehr wurden meine Kosten von meiner Partei beglichen. Hier wird der standes- und somit auch wettbewerbswidrige Eindruck erweckt ich hätte dieses Verfahren auf eigenes Kostenrisiko betrieben."
Es mag zwar nicht vollständig richtig sein, was da auch der Webseite http://www.gekochtekatze.com/ geschrieben stand. Aber: Niemand, der nicht Stroh oder Abmahnungen im Kopf hat, erwartet von einer Krankenschwester und auf einer Adresse wie http://www.gekochtekatze.com/ juristisch einwandfreie Darlegungen darüber, wer denn in einem Verfahren die Kosten zu tragen habe. Darüber hinaus erscheint die Begründung für die Abmahnung derart bösartig an den Haaren herbeigezogen, dass die Meinungsäußerung, die der monierten Schreibweise "Rechts"Anwalt durch Gravenreuth unterstellt wird, dem Leser als teilweise gerechtfertigt erscheinen kann.