Das Landgericht München I verurteilte Günter Freiherr von Gravenreuth am 18. April 2000 (23 Ns 315 Js 19785/95) wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen (Datum der letzten Tat 11. November 1993) zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 160,00 DM.
Bei den gefälschen Urkunden handelte es sich um Mandate welche Günter Freiherr von Gravenreuth zum Abmahnen benutzte. Völlig unklar ist, warum er nicht auch wegen des Betruges verurteilt wurde, der die Hauptstraftat darstellte.