Auf die abgewiesene Berufung des Günter Freiherr von Gravenreuth in der Sachen 824 Ds 241 Js 203139/05 (Einzelstrafe hierfür: sechs Monate Freiheitsstrafe) erfolgte in der Zusammenfassung mit der Verurteilung in der bereits rechtskräftigen Verurteilung von 06.Februar 2008 (Einzelstrafe hierfür 7 Monate) eine Verurteilung zu 11 Monaten, deren Vollstreckung bis zum 15. April 2013 zur Bewährung ausgesetzt wurde.